Die SPD und die Union haben heute laut Meldungen von golem.de den Beschluss eines Gesetzes vereinbart, das heimliche Onlinedurchsuchungen ohne Mitkenntnis des Betroffenen ermöglichen soll. Sogar ein Zeitrahmen wurde festgelegt, gelten soll die Regelung bis ins Jahr 2020.
Informationen der ARD zufolge erfolgt eine Durchsuchung in zwei Stufen: im ersten Schritt muss der Vorgang von einem Richter angeordnet werden, danach sollen im zweiten Schritt die dadurch ermittelten Daten von einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA sowie zwei BKA-Beamten auf den Sachverhalt untersucht werden, “ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde.” (tagesschau.de)
Wenn der zuständige Datenschutzbeauftragte nun erklärt, dass die Daten nicht verwertbar seien, so werden sie beim Richter vorgelegt. Laut Fritz-Rudolf Körper (SPD) “sei den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen worden.”
Dazu kommentiert Wolfgang Bosbach von der Union: “Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht. Das BKA habe jetzt ein “praxistaugliches Gesetz”, mit dem der internationale Terrorismus wirksam bekämpft werden könne. Trotzdem würden rechtsstaatliche Grundsätze strikt beachtet.”
Von der FDP jedenfalls wird das Gesetz beim Bundestag abgelehnt werden, erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP-Fraktionsvorsitzende) gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.
Das BKA-Gesetz soll eine heimliche Durchsuchung und darüberhinaus für den grossen Lauschangriff auch die Installation von Mikrofonen und Überwachungskameras erlauben. Die Privatsphäre des Bürgers soll dabei der höheren Priorität der Terrorabwehr weichen.
Bereits nächste Woche Donnerstag soll das umstrittene Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.
Quellen: golem.de, tagesschau.de

























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